Whistleblowing
Gemäß den Legislativdekreten 24/2023 und 231/2001 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für "Whistleblowing"-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeitenden oder externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.
Welche Fehlverhalten können eingereicht werden?
- administrative, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Vergehen;
- rechtswidriges Verhalten im Sinne des Legislativdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen die darin vorgesehenen Organisations- und Verwaltungsmodelle;
- Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen des Südtiroler Kinderdorfes berühren;
- Eventuell andere Themen werden nicht berücksichtigt oder an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet
Wie kann eingereicht werden?
Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Für eine mündliche Meldung wenden Sie sich bitte per Telefon den Präsidenten unseres Überwachungsorgans gemäß Lgs. D. Nr. 231/2001:
RA Dr. Lukas von Lutterotti, A.-Duca-d’Aosta-Allee 51, 39100 Bozen, Tel. : +39 0471 980186. Wenn Sie die Meldung nicht telefonisch, sondern persönlich vorbringen möchten, können Sie unter der angegebenen Nummer dafür auch einen Gesprächstermin mit RA von Lutterotti vereinbaren.
Eine schriftliche Meldung können Sie in den Briefkasten der Verwaltungsleitung im Südtiroler Kinderdorf in Brixen, Burgfriedengasse 28 werden oder Sie senden diese per Post an RA Dr. Lukas von Lutterotti, A.-Duca-d’Aosta-Allee 51, 39100 Bozen
Für die schriftliche Meldung können Sie dieses Formular verwenden.
Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, muss die Meldung in einem zweiten Umschlag mit der Aufschrift „Meldung Whistleblowing“ verschlossen werden. - Folgende Informationen sollte die Meldung enthalten:
- Wie lautet Ihr Name/Nachname? Inkl. Kontaktdaten z.B. Emailadresse / Postadresse / Telefonnummer
- In welchem Verhältnis stehen sie zum Unternehmen (Mitarbeiter:in / Lieferant:in / Kund:in ecc.)?
- Um was geht es bei Ihrer Meldung? (Achtung, es muss sich hier um ein offensichtliches Fehlverhalten / Unregelmäßigkeit handeln)
- Was ist passiert? - Wo ist es passiert?
- Wann hat das Fehlverhalten stattgefunden?
- Was war Ihre Verhaltensweise / Vorgangsweise? (Hatten sie schon jemanden diesbezüglich informiert? Wurde der Vorfall schon an anderer Stelle gemeldet?)
- Haben Sie irgendwelche Dokumente / weitere Informationen, die den Vorfall belegen? Bitte beilegen.
Auswertung der Meldung
- Sie werden innerhalb von 7 Tagen, nach Eingang der Meldung, eine Empfangsbestätigung direkt von RA Dr. Lukas von Lutterotti erhalten.
- Innerhalb 90 Tagen werden Sie eine Benachrichtigung erhalten, in der eine erste Erklärung zu Ihrer Meldung abgegeben wird.
- Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“ - Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.